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Was geben wir weiter?

Was geben wir weiter, wenn wir selbst einmal nicht mehr auf dieser Erde weilen? 

 

Ein Testament muss entweder handschriftlich verfasst werden, versehen mit Datum und Unterschrift oder - was besser ist - vor einem Notar erklärt werden, der dazu einen Protokoll erstellt, welches gerichtlich hinterlegt wird.
Eine letztwillige Verfügung zu Gunsten der NaturFreunde sollte nur im Ausnahmefall den gesamten Nachlass umfassen. Auch wenn es einer guten Sache dient, möchten wir nicht, dass die Familie oder andere nahestehende Personen übergangen und enterbt werden. Es wird unserem Anspruch eher gerecht, wenn die NaturFreunde mit einem bestimmten, angemessenen Anteil vom Nachlass oder einzelnen Nachlassgegenständen (Vermächtnis) bedacht werden. Für alle diesbezüglichen Fragen, die wir nicht selbst kompetent beantworten können, stellen wir gern den Kontakt zu einem erfahrenen Notar her, der umfassend berät.