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23.05.2017
Kategorie: Info

Neue Volksinitiative gestartet - Wir entscheiden mit!


Das Logo des Volksbegehrends "Wir entscheiden mit!"

© Mehr Demokratie e.V.

 

Mit der Volksinitiative „Wir entscheiden mit“, die der Verein „Mehr Demokratie“ am 7. April 2017 in Potsdam startete, will ein rund 50 Organisationen und Parteien starkes Bündnis die Bedingungen für die direkte Demokratie in Brandenburg verbessern. Zwar starten die Brandenburger häufig Volksinitiativen, jedoch scheitern diese allzu oft an den hohen Hürden. Kommunale Bürgerbegehren gibt es aufgrund zahlreicher rechtlicher Stolpersteine bisher nur wenige.

Im Vergleich mit anderen Bundesländern gehört Brandenburg inzwischen zu den Schlusslichtern, was die direkte Demokratie betrifft. Seit 1992 starteten 43 Volksinitiativen, 12 davon mündeten in Volksbegehren. Doch nur zwei dieser Initiativen schafften die hohe Hürde von 80.000 Unterschriften – das Volksbegehren gegen Fluglärm (2012) und das gegen Massentierhaltung (2015). Einen Volksentscheid gab es in Brandenburg noch nie.

Was strebt die Volksinitiative an? Sie will zwei Gesetzesentwürfe in den Landtag einbringen, zur Änderung der Kommunalverfassung und des Volksabstimmungsgesetzes. Deshalb wird mit zwei Unterschriftenlisten parallel gesammelt, d.h. wer das Anliegen unterstützt, muss zweimal unterschreiben.

Die Gesetzentwürfe der Volksinitiative orientieren sich an Regelungen, die in anderen  Bundesländern bereits erprobt und gut umsetzbar sind. Um die direkte Demokratie auf Landesebene zu verbessern fordert das Bündnis unter anderem die Zulassung der freien Unterschriftensammlung bei Volksbegehren, die leichtere Zusammenlegung von Wahlen und Volksentscheiden, um Kosten zu sparen sowie eine Teilkostenerstattung der Initiativen für ihre Aufwendungen bei Volksbegehren und Volksentscheide. Zudem sollten die Initiativen die Möglichkeit bekommen, ihre Forderungen nach der Diskussion im Landtag nochmals anzupassen, bevor die zweite Stufe Volksbegehren startet.

Für die Gemeindeebene fordert das Bündnis die Absenkung der Unterschriften- und der Zustimmungshürde, für Bürgerbegehren von 10 Prozent auf 5 Prozent und Bürgerentscheide von 25 Prozent auf 15 Prozent. Die Bürger sollen über die gleichen Fragen abstimmen dürfen wie die Kommunalvertretungen, auch über Bebauungs- und Flächennutzungspläne, kommunale Abgaben und Tarife öffentlicher Einrichtungen. Zudem sollen Initiativen künftig nicht mehr gezwungen sein, eine Gegenfinanzierung für ihr Begehren vorzuschlagen – an Stelle des „Kostendeckungsvorschlages“ soll eine amtliche Kostenschätzung der Gemeindevertretung treten. Darüber hinaus sollen Bürgerbegehren Beschlüsse der Gemeindevertretungen nicht nur innerhalb einer kurzen Frist, sondern jederzeit korrigieren können.

Neu ist, dass Bürgerbegehren künftig auch auf Ortsteilebene möglich sein sollen - natürlich nur im Rahmen der in der Kommunalverfassung festgelegten Entscheidungszuständigkeiten von Ortsbeiräten (§ 45 Ansatz 3 BbgKVerf). Auch bei der Zulässigkeitsprüfung soll es Änderungen geben, diese soll an den Anfang des Verfahrens gestellt werden und anstelle der Gemeindevertretung soll künftig die Kommunalaufsicht über diese entscheiden, denn es liegt in der Natur der Sache, dass sich ein Bürgerbegehren meist gegen die Ratsmehrheit richtet.

Häufig wird im Zusammenhang mit der Volksinitiative die Frage gestellt: Direkte Demokratie – fordert das nicht auch die AfD? Darüber wurde in Vorbereitung der Volksinitiative intensiv diskutiert. Fremdenfeindlichkeit hat beim Verein Mehr Demokratie und im Bündnis, dass die Volksinitiative trägt, keinen Platz. Es gibt seitens des Bündnisses keine Zusammenarbeit mit der AfD oder rechten Gruppierungen. Wofür das Bündnis eintritt, ist die Stärkung der Demokratie und der offenen Gesellschaft, auch um zu zeigen: Wir sind die Mehrheit.


Regine Auster, Sprecherin der Volksinitiative „Wir entscheiden mit“ und NaturFreundin aus Potsdam

 

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