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27.05.2019
Kategorie: Info

Karate Forst flüssig: OVG trifft wegweisende Entscheidung


© Rüdiger Herzog

 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg traf am 17. Mai dieses Jahres eine wegweisende Entscheidung. Sie bestätigte den einstweiligen Schutz von Wäldern vor einem Besprühen mit dem Breitbandinsektizid Karate Forst flüssig, den der NABU Brandenburg zuvor erwirkt hatte. Damit bleiben mehrere tausend Hektar Wald - vorrangig in Potsdam-Mittelmark - zumindest in diesem Jahr vor dem Gift geschützt. AnwohnerInnen werden verschont, Falter, Ameisen und viele andere Insekten bleiben am Leben, Vögel und Fledermäuse haben ausreichend Nahrung.

 

Diese Entscheidung ist für den Naturschutz in unserem Bundesland auch von grundsätzlicher Bedeutung. Sie bestätigt, dass der Artenschutz beim Einsatz von Insektengiften angemessen geprüft werden muss.

Und darüber hinaus bescheinigt die Gerichtsentscheidung den anerkannte Naturschutzverbänden, dass sie den Einsatz gerichtlich überprüfen können. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte dem NABU diese Kompetenz zuvor noch abgesprochen.

 


© Rüdiger Herzog

 


© Rüdiger Herzog

 

Fotos vom 19. Mai 2019 von einem Waldspaziergang zu Besuch beim Waldbesitzer Karl Tempel, der seinen Kiefernwald Schritt für Schritt naturnah umbaut; ein Pionier, von dessen Erfahrungen viele weitere Besitzer profitieren können. Mit dabei: Anton Hofreiter, NaturFreund und Bundestagsabgeordneter sowie Friedhelm Schmitz-Jersch, Landesvorsitzender des NABU Brandenburg.